
UPDATE: 24.03.2021
Osterlockdown ist gekippt!
Das gilt vom 1. bis 5. April – Lockdown wird bis 18. April verlängert und über Ostern verschärft.
- Supermärkte dürfen nur am Karsamstag (3. April) teilweise öffnen.
- Private Treffen sind nur mit 2 Hausständen und maximal 5 Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Paare mit getrennten Wohnungen gelten als ein Haushalt.
- Ansammlungen im öffentlichen Raum werden dem Beschluss zufolge in dieser Zeit generell untersagt.
- Wo die Außengastronomie schon geöffnet ist, muss sie für diese 5 Tage wieder schließen.
- Kirchen und Religionsgemeinschaften werden gebeten, Ostermessen nur virtuell stattfinden zu lassen.
- Friseure bleiben geöffnet